Nach den LStR sind leitende Angestellte keine „bestimmte Gruppe“ von Arbeitnehmern. Diese Auffassung lasse sich dem Gesetzeswortlaut allerdings nicht entnehmen.
Nach den LStR sind leitende Angestellte keine „bestimmte Gruppe“ von Arbeitnehmern. Diese Auffassung lasse sich dem Gesetzeswortlaut allerdings nicht entnehmen.