Anhand eines konkreten Beispieles kommen die Autoren zum Ergebnis, dass für die laufend durchgeführten Jahresabrechnungen eine Rückstellung für noch nicht erfolgte Abrechnungen zu bilden ist, deren Bewertung in Höhe der Hälfte der gesamten Jahresabrechnungskosten, bewertet zu Vollkosten, erfolgt.