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Rückstellung für Jahresabrechnung bei Versorgungsunternehmen (Bertl/Hirschler, RWZ 8/1996, 235)

ArtikelrundschauII. ESt, KSt, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1996, 483 Heft 20 v. 15.10.1996

Anhand eines konkreten Beispieles kommen die Autoren zum Ergebnis, dass für die laufend durchgeführten Jahresabrechnungen eine Rückstellung für noch nicht erfolgte Abrechnungen zu bilden ist, deren Bewertung in Höhe der Hälfte der gesamten Jahresabrechnungskosten, bewertet zu Vollkosten, erfolgt.

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