Im Beitrag wird untersucht, ob der jüngere Kommentar des OECD-Steuerausschusses für die Auslegung älterer Doppelbesteuerungsabkommen nach völkerrechtlichen Auslegungsgrundsätzen herangezogen werden kann. Weiters wird beleuchtet, welche normative Bedeutung die in den derzeit zu begutachtenden DBA-Entwürfen enthaltenen „Auslegungsregeln“ haben.