Der Autor analysiert Art VIII Abs 1 Privatstiftungsgesetz („Zuzugsbegünstigung“), in der die Voraussetzungen für die Befreiung von der Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer genannt sind, und kommt zum Schluss, dass diese Befreiungsbestimmung auch nach dem 31. 12. 1995 von Bedeutung sein wird. Entscheidend ist die Anmeldung zum Firmenbuch bis zu diesem Stichtag.