Es ist geplant, dass die Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Hinkunft nur noch 3,5 ‰ (anstelle derzeit 4 ‰) des Umsatzes als Kammerumlage zu entrichten haben.
Es ist geplant, dass die Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Hinkunft nur noch 3,5 ‰ (anstelle derzeit 4 ‰) des Umsatzes als Kammerumlage zu entrichten haben.