Nach einem Erlass des BMF ist die verkürzte Umsatzsteuer im Fall der Selbstanzeige erst nach bescheidmäßiger Vorschreibung zu entrichten. Dagegen verlangt der OGH für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige, dass die Abgabe gleichzeitig mit der Offenlegung der Verfehlung entrichtet wird.