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Säumnisbeschwerde in Finanzstrafsachen

Aktuelle VwGH-JudikaturÖStZ 1996, 444 Heft 18 v. 15.9.1996

Der Begriff "Finanzstrafsachen" im Art 132 B-VG umfasst auch das landesgesetzliche Abgabenstrafrecht, sodass auch in diesem Rechtsbereich Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht zulässig sind.

22. 3. 1996, 95/17/0450 (gegenteilig jedoch das zeitnahe E 27. 3. 1996, 96/13/0005; beide Erkenntnisse wurden im Fünfersenat beschlossen.)

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