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Elektronischer Rechnungsdatenaustausch - Frage des Vorliegens einer Rechnung

Erlässe des BMFÖStZ 1996, 444 Heft 18 v. 15.9.1996

UStG 1994: § 11

Auch im Falle eines elektronischen Rechnungsdatenaustausches ist zur Erfüllung der Bestimmungen des § 11 UStG 1994 ein gänzlicher Verzicht auf eine schriftliche Abrechnung nicht möglich. Es kann jedoch in diesen Fällen wie folgt vorgegangen werden:

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