Bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils ist dieser für Zwecke der ErbSt zu bewerten. Die dafür von der Finanzverwaltung in Anlehnung an die VStR angewendete Methode führt nach Ansicht des Autors in der Regel zu willkürlichen Ergebnissen. Er stellt anhand eines Musterbeispiels unterschiedliche Wertermittlungsmethoden gegenüber und prüft diese auf ihre Schlüssigkeit und Gesetzmäßigkeit.