Seit dem EG-AHG sind Spontanauskünfte sowohl bei direkten als auch bei indirekten Steuern vorgesehen. Im Artikel wird auf die Frage eingegangen, ob Spontanauskünfte für direkte Steuern nur nach dem EG-AHG zulässig sind und wie sich in diesem Fall die Bestimmungen des EG-AHG zu den Amtshilfebestimmungen der DBA verhalten.