In der Abhandlung wird das vom Gesetzgeber mit dem EU-GesRÄG eingeräumte Bilanzierungswahlrecht für aktive latente Steuern in mehrfacher Hinsicht untersucht. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob die erhöhte Mindeststeuerpflicht für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften zur Inanspruchnahme des Aktivierungswahlrechts für latente Steuern berechtigt.