Im Rahmen des Beitrages umreißt die Autorin die durch das StruktAnpG dem § 4 in Abs 12 neu angeschlossene Bestimmung der Steuerneutralität der Einlagenrückzahlung. Der Gedanke, die Rückzahlung von (ehemaligen) Einlagenleistungen, die der Gesetzgeber in Kapitalrücklagen als auch in eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen sieht, als logisches Gegenstück zur Einlage beim Gesellschafter steuerneutral zu stellen, wird von ihr grundsätzlich begrüßt.