Zur Abwehr der missbräuchlichen Ausnutzung der Steuerbefreiungen für Beteiligungsveräußerungen auf Stiftungsebene wurde mit dem StruktAnpG 1996 die Übernahme von Belastungen durch Privatstiftungen der Steuerpflicht unterworfen. Die als Antimissbrauchsbestimmung ausgelegte Regelung des § 27 Abs 1 Z 7 Satz 2 EStG hat nach Ansicht des Autors einen überschießenden Wortlaut und sollte im Wege der teleologischen Reduktion auf Fälle beschränkt werden, in denen auf Stiftungsebene Steuerfreiheit vorgesehen ist.