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Die Spaltung zur Aufnahme - ein neues handelsrechtliches Allzweckinstrument (Nowotny, RdW 7/1996, 298)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1996, 435 Heft 18 v. 15.9.1996

Das EU-GesRÄG führt als zusätzliche Möglichkeit der Spaltung die Spaltung zur Aufnahme ein. Der Beitrag stellt die interessanten Anwendungsbereiche dieser neuen Spaltungsvariante dar und zeigt die Schutzbestimmungen zugunsten von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern auf.

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