Mit der Anpassung des UmgrStG an die Fusionsrichtlinie kann auch die Einbringung von Zwerganteilen an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft bzw einer EU-Gesellschaft unter Art III UmgrStG fallen. Der Autor behandelt die dadurch eröffneten neuen Möglichkeiten der Einbringung, aber auch die damit verbundenen neuen Rechtsprobleme.