Der Autor untersucht, worauf sich die Grenze von 10.000 S des § 221 Abs 2 BAO bei Lohnsteuerhaftungsbescheiden bzw bei sich aus Abgabenbescheiden ergebenden Nachforderungen von Dienstgeberbeiträgen bezieht.
Der Autor untersucht, worauf sich die Grenze von 10.000 S des § 221 Abs 2 BAO bei Lohnsteuerhaftungsbescheiden bzw bei sich aus Abgabenbescheiden ergebenden Nachforderungen von Dienstgeberbeiträgen bezieht.