EStG 1972: § 4 Abs 4
Erbringt die Ehegattin ihrem freiberuflich tätigen Ehegatten Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages und verzichtet sie für einen Teil der erbrachten Leistungen auf Entgelt, um die Bagatellgrenze des § 21 Abs 6 UStG 1972 nicht zu überschreiten, so widerspricht dies einem fremdüblichen Verhalten.