Der Autor diskutiert, ob der Quellenstaat Begünstigungen, die in einem DBA Ansässigen eines EU-Mitgliedstaates gewährt werden, im Hinblick auf die Grundfreiheiten des EG-Vertrages auf die Ansässigen aller anderen EU-Mitgliedstaaten ausdehnen soll. Er legt die ständige Rechtsprechung des EuGH zum Diskriminierungsverbot dar und verwendet die diesbezüglichen Entscheidungen aus dem Bereich der direkten Steuern als Ausgangspunkt für seine Überlegungen.