Der Verfasser behandelt die wesentlichen Änderungen durch den Justizausschuss, die in einer Erweiterung der gebundenen Rücklagen und des Anhangs der kleinen GmbH liegen, sowie weitere Änderungen wie Vermeidung einer Doppelveröffentlichung, Inkrafttretensbestimmungen der neuen Größenkriterien bei Kapitalgesellschaften und die Rücklage für eigene Aktien.