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Ergebnis je Aktie - Ein Überblick über den Exposure Draft E 52 des IASC (Schader, SWI 5/1996, 230)

ArtikelrundschauV. EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 1996, 358 Heft 14 v. 15.7.1996

Die Regelungen des E 52 umfassen sämtliche Unternehmen, deren Aktien öffentlich gehandelt werden. Sie haben das Ergebnis je Aktie nach den vorgegebenen Richtlinien zu ermitteln und zu veröffentlichen. Der Autor setzt sich mit den diesbezüglichen Grundsätzen näher auseinander.

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