Der Beitrag setzt sich mit einem diesbezüglichen Erlass des deutschen BMF auseinander. Für jene Personen, die eine Zuzugsbegünstigung in Anspruch nehmen können bzw denen eine Zuzugsbegünstigung erteilt oder schriftlich in Aussicht gestellt wurde, sowie für Zuzügler, die als Sportler tätig sind, ist Österreich ausnahmsweise als Niedrigsteuerland anzusehen.