Die Leistungen der mit 1. 5. 1996 errichteten „Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft“ sind ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerbar und umsatzsteuerfrei, soweit diese unmittelbar das Postwesen („gelbe Post“) betreffen. Die im Zusammenhang mit dem Postauto- und Fernmeldewesen erbrachten Leistungen sind umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, wobei die Leistungen im Zusammenhang mit dem Fernmeldewesen mit dem Normalsteuersatz zu versteuern sind. Der Autor stellt die Folgen für die Unternehmer und die konkrete Gestaltung der Besteuerung dar.