Durch die ASVG-Novelle im Zuge des Sparpaketes wird mit Geltungsbeginn 1. 5. 1996 die bisherige Beitragsfreiheit von Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen gemäß § 49 Abs 3 Z 7 ASVG abgeschafft. Ob das EStG ebenso Änderungen in der lohnsteuerlichen Behandlung regeln wird, bleibe abzuwarten.