Im Rahmen des Rechnungswesenlexikons werden der Kreis der nach dem EU-GesRÄG 1996 buchführungspflichtigen Personen eingegrenzt und (aus zeitlicher Sicht) Beginn und Ende der Buchführungspflicht der den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unterworfenen natürlichen/juristischen Personen bzw Gesamthandschaften bestimmt.