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Verbuchung von Gewinnausschüttung und Gewinnvortrag bei verspäteter Gewinnfeststellung (Haslinger, RWZ 5/1996, 144)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1996, 356 Heft 14 v. 15.7.1996

Der Autor geht der Frage nach, wie bei einer GmbH der Gewinn eines Wirtschaftsjahres, dessen Jahresabschluss verspätet aufgestellt und festgestellt wird, zu behandeln ist. Seine Analyse der Rechtslage ergibt, dass der Gewinnausweis weitgehend von den Gesellschaften bestimmt werden kann.

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