Mit Sonderbestimmungen für die Besteuerung von so genannten „capital gains“ soll verhindert werden, dass durch die Zusammenballung der Einkünfte für den Veräußerer steuerliche Nachteile gegenüber einer verteilten Besteuerung nach dem jeweiligen Wertzuwachs entstehen. Der Autor stellt die durch das Strukturanpassungsgesetz erheblich geänderte Rechtslage dar, geht auf die Auswirkungen auf die Interessenlage von Veräußerer und Erwerber ein und stellt Gestaltungsüberlegungen an.