Im Hinblick auf das Urteil des OGH vom 26. 1. 1995, 8 Ob 7/93, empfiehlt der Autor dem Steuerberater, im Konkurs eines Klienten sofort mit dem Masseverwalter Kontakt aufzunehmen und mit diesem abzustimmen, ob das laufende Betreuungsverhältnis fortgesetzt werden soll. Zur Absicherung sollte dabei eine Betreuung nach Konkurseröffnung zwecks Dokumentation des Auftrags und dessen Annahme schriftlich fixiert werden.