Eine Novelle zum Urheberrechtsgesetz, die seit 1. 4. in Kraft ist, schreibt vor, dass für Maschinen zur Vervielfältigung von Vorlagen und für entgeltspflichtige Kopien (in Kopier-Shops, Universitäten, Schulen oder Büchereien) ein „angemessenes Entgelt“ zu entrichten ist, das im Sinne einer Urheberrechtsvergütung den Autoren und Verlagen zugute kommt. Über die Umsetzung des Gesetzesauftrages herrscht aber noch weit gehende Unklarheit.