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Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 12. Juni 1996 über außergewöhnliche Belastungen

ÖStZ 1996, 341 Heft 14 v. 15.7.1996

Aufgrund der § 34 und § 35 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl Nr 400, wird verordnet:

§ 1 . (1) Hat der Steuerpflichtige Aufwendungendurch eine eigene körperliche oder geistige Behinderung,

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