In dem jüngst ergangenen E 27. 3. 1996, 92/13/0205 hat der VwGH sich des Problems jener Steuerpflichtigen angenommen, die sowohl für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als auch für Privatfahrten und für beruflich veranlasste Fahrten das öffentliche Verkehrsmittel benutzen und sich hiebei einer Jahresnetzkarte bedienen. Die Verwaltungspraxis ließ bisher die Kosten der Netzkarte im Hinblick auf das Aufteilungsverbot nicht zum Abzug zu. Anders der VwGH: