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2,5 % Börsenumsatzsteuer verfassungswidrig? (Rief, RdW 4/1996, 183)

ÖStZ 1996, 311 Heft 12 v. 15.6.1996

Mit Erkenntnis vom 11. 6. 1988, B 1014/87, hat der VfGH die unterschiedliche gebührenrechtliche Behandlung der Übertragung von GmbH-Anteilen und Aktien im Hinblick auf die unterschiedliche rechtliche Organisation und die stärkere Personenbezogenheit der GmbH für sachlich gerechtfertigt gehalten, weil auch die Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften einer 2%igen Rechtsgebühr unterlag. Dieser Rechtfertigungsgrund ist nach Auffassung des Autors durch die Streichung der Gesellschaftsvertragsgebühr entfallen.

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