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Fiskalvertreter Schach matt - es lebe der Fiskalvertreter? (R & R, FJ 4/1996, 78)

ÖStZ 1996, 310 Heft 12 v. 15.6.1996

Nach den Aussagen im „aktuellen Thema“ würde die Ausweitung der Steuerschuldumkehr die Unterscheidung zwischen Abzugsverfahren nach § 27 Abs 4 UStG, dem geltenden Reverse Charge und den Fällen ohne besonderes Steuerverfahren überflüssig und die Einrichtung des Fiskalvertreters entbehrlich machen.

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