Die GuV-Rechnung ist gemäß RLG in Staffelform darzustellen. Eine über das RLG hinausgehende Verbesserung der Informationswirkung wird durch eine Aufspaltung der Aufwandsblöcke in fixe und variable bzw proportionale Aufwendungen erreicht. Die Darstellung der GuV-Rechnung kann für Analysezwecke in Form einer gestuften Erfolgsrechnung erfolgen.