Im Anschluss an das Verschmelzungsrecht normiert das EU-GesRÄG die übertragende Umwandlung, die wie nach der bisherigen Rechtslage in den Formen der verschmelzenden und errichtenden Umwandlung möglich ist; allerdings wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend geändert. Im Beitrag geht die Autorin darauf ausführlich ein.