Der Ministerialentwurf des Strukturanpassungsgesetzes 1996 sah in Art III Z 4 (§ 8 Abs 3 Z 4 KStG) die Einführung einer neuen Gesetzesbestimmung über die eigenkapitalersetzende Gesellschafterfinanzierung bei Kapitalgesellschaften vor. Diese Neuregelung ist bereits in der Regierungsvorlage nicht mehr enthalten. Eine Gesetzeswerdung dieser geplanten Bestimmung würde nach Ansicht des Verfassers zu einer schweren Beeinträchtigung der Unternehmensfinanzierung führen und sei daher aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht abzulehnen.