Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, welche Rechtsmeinung für das Tatbestandsmerkmal „... einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte“ im § 303 Abs 4 BAO maßgeblich ist.
Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, welche Rechtsmeinung für das Tatbestandsmerkmal „... einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte“ im § 303 Abs 4 BAO maßgeblich ist.