Die Bindung der Familienbeihilfe an die Mindeststudiendauer (zuzüglich Toleranzgrenze) und die Streichung der Schülerfreifahrt ab dem 19. Lebensjahr ist nach Ansicht des Autors mit den durch den Verfassungsgerichtshof aufgestellten Grundsätzen über die Familienbesteuerung nicht zu vereinbaren.