Der BFH hat sich im Urteil vom 15. 3. 1995 mit der Frage beschäftigt, ob eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern über das abkommensrechtlich zulässige Ausmaß im Ansässigkeitsstaat möglich ist, wenn der Steuerpflichtige die Frist für den Rückerstattungsantrag versäumt hat. Im Beitrag wird dieses Urteil analysiert und werden die Konsequenzen für die österreichische Praxis geschildert.