Die Sicherung gleicher Wettbewerbsverhältnisse erfordert es, dass ausländische Unternehmen, die die österreichischen Käufer ihrer Produkte durch ständige Vertretungen im Inland betreuen, genauso zur inländischen Steuerleistung herangezogen werden, wie die in funktionsgleichen inländischen Niederlassungen tätigen Auslandsfirmen. Der Autor behandelt in diesem Zusammenhang das OECD-Konzept für die Besteuerung international tätiger Unternehmen, die „Vertreterbetriebsstätte“ nach OECD-Musterabkommen und die Besonderheiten bei der „Vertreterbetriebsstätte“ im DBA-Deutschland.