Beim Erwerb des Unternehmens einer Kapitalgesellschaft wird regelmäßig der Name und die Marke miterworben, sodass in diesem Fall die Abschreibung des Firmenwertes nach Ansicht des Autors jedenfalls nicht mit der Begründung zu rechtfertigen sei, dass auch der Einzelunternehmer den Firmenwert abschreiben könne. Der Ministerialentwurf zum Strukturanpassungsgesetz 1996 berücksichtige dies nicht, mit entsprechenden Umgehungskonstruktionen sei daher schon heute zu rechnen.