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Herausgabe einer Versicherungsleistung an den Käufer

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2026/97ÖJZ 2026, 348 - 349 Heft 6 v. 1.4.2026

§ 294 ABGB

Zubehör ist grundsätzlich sonderrechtsfähig und teilt nicht notwendig das sachenrechtliche Schicksal der Hauptsache. Allerdings werden (mangels anderweitiger Vereinbarung) sowohl Zubehör als auch selbständige Bestandteile mit der Hauptsache übereignet.

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