Der Beitrag erarbeitet - auch vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Entwicklungen zur Novellierung der IDD-RL - eine umfassende legislative Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts. Versicherungsvermittler sollen in Zukunft ihren Kunden gegenüber offenlegen müssen, ob und inwieweit sie bei der Beratung und Vermittlung der konkreten Versicherungsprodukte gegenüber (bestimmten) Versicherern gebunden sind oder ungebunden bzw auch unabhängig agieren. Damit verbunden ist auch Transparenz in der Frage, wie die Beratungs- und Vermittlungsleistung des Vermittlers vergütet wird, ob also der Vermittler seine Vergütung vom Versicherer bezieht (Provisionsvertrieb) oder direkt vom Kunden (Honorarvertrieb) erhält. Insb für selbständige Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler werden de lege ferenda entsprechende Klarstellungen und Ergänzungen in der GewO und in den Standesregeln der Versicherungsvermittlung vorgeschlagen.

