vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verstrickungsbruch

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/122ÖJZ 2025, 378 - 380 Heft 6 v. 8.4.2025

§ 271 Abs 1 StGB

Sichergestellte Gegenstände sind von § 271 Abs 1 StGB erfasst.

§ 282 Abs 1 StPO (§ 288 StPO)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!