§ 4 Abs 3 LVG; Art 30 GRC
Nach Art 30 GRC ("Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung") haben jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.