§ 6 Abs 3 KSchG; § 92 VAG; § 16 Abs 11 AVB
Die Forderung nach einer detaillierten Erklärung "versicherungsmathematischer Grundsätze" im Rahmen Allg VersBedingungen wäre neben der ohnehin gegebenen aufsichtsrechtlichen Kontrolle dieser Grundsätze ein Übermaß an Information, das das Transparenzgebot funktionslos machen würde.

