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Kein Zurückbehaltungsrecht an Klientengeldern

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/281ÖJZ 2025, 948 - 949 Heft 15 v. 10.11.2025

§ 1425 ABGB; § 19 RAO

Ein Rechtsanwalt hat, falls die Richtigkeit und Höhe seiner Honorarforderung bestritten wird, entweder den bei ihm eingegangenen Betrag dem Klienten auszufolgen oder bei Gericht gem § 1425 ABGB zu erlegen. (FN 1)

5 Ob 128/24w

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