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Zum konkludenten Zustandekommen eines Maklervertrags

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2025/266ÖJZ 2025, 868 - 869 Heft 14 v. 1.10.2025

§ 6 Abs 1 MaklerG

Ohne gültigen Abschluss eines Maklervertrags kann ein Provisionsanspruch eines Vermittlers gar nicht entstehen.

Auch eine noch so verdienstvolle Vermittlungstätigkeit berechtigt dann nicht zur Forderung einer Provision, wenn sie ohne ausdrücklich oder konkludent erteilten Auftrag entfaltet worden ist.

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