§ 115 ArbVG; § 877 ABGB
Leistungen an ein (freigestelltes) Betriebsratsmitglied, die gegen das Privilegierungsverbot verstoßen, können vom Betriebsinhaber nicht nur ab sofort eingestellt, sondern auch für die Vergangenheit zurückgefordert werden.
9 Ob A 96/24v

