vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dolmetschergebühren ohne vorherige Anfrage

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/218ÖJZ 2025, 685 - 686 Heft 11 v. 29.7.2025

§ 56 Abs 2 StPO

Die Wortfolge "auf Verlangen" in § 56 Abs 2 erster Satz StPO stellt auf das Erfordernis eines vorherigen Herantretens des Besch an das Gericht (die StA) als Voraussetzung für die Gewährung von kostenloser Übersetzungshilfe für den Kontakt mit dem Verteidiger (ebenso wie für die schriftliche Übersetzung von Aktenstücken nach § 56 Abs 4 StPO) ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!