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Der rechtliche Kampf gegen Hass im Netz - Nationale Spielräume unter dem DSA

BeitragAufsatzWerner Schroeder, Leonard ReiderÖJZ 2024/71ÖJZ 2024, 465 - 470 Heft 8 v. 15.5.2024

Die wachsende Verbreitung von Hass und Desinformation auf Onlineplattformen gefährdet die demokratische Meinungsbildung und die Werte der EU. Der Versuch Österreichs, diesen "Hass im Netz" durch das KoPl-G effektiv zu bekämpfen, ist allerdings am EU-rechtlichen Herkunftslandprinzip der E-Commerce-RL (ECRL) gescheitert. Auch nach Inkrafttreten des neuen Digital Services Act der EU (DSA), der die Sorgfaltspflichten für Plattformbetreiber stärker harmonisiert als die ECRL, besteht jedoch noch rechtlicher Spielraum für die Mitgliedstaaten, den diese nutzen können, um Onlinehass und -lügen auch durch nationale Vorschriften entgegenzuwirken. Der DSA wird sein Ziel, einen sicheren digitalen Raum zu schaffen, nur durch ein Zusammenwirken der europäischen und der nationalen Ebene und der Mitwirkung nationaler Behörden und Gerichte sowie privater Akteure erreichen können.

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